Gremien

Die Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung ist „das Parlament“ der Gemeinde; sie wählt aus ihrem Kreis das Presbyterium, entscheidet über Geldausgaben und viele Rahmenbedingungen, die das Leben der Pfarrgemeinde betreffen. Dies sind zum Beispiel:

  • die Festlegung des Ortes des Pfarramtes

  • die Beschlussfassung über den Erwerb, die Veräußerung oder die dingliche Belastung von unbeweglichem Vermögen sowie über den Abschluss von Bestandverträgen auf mehr als drei Jahre;

  • die Übernahme von Schuldverpflichtungen, deren Tilgung nicht innerhalb des Rechnungsjahres erfolgt, sowie von Haftungserklärungen;

  • die Beschlussfassung über Neu- , Zu- und Umbauten an kirchlichen Gebäuden oder deren Abbruch sowie über Instandsetzungsarbeiten an diesen und ihren Einrichtungen, soweit die Kosten der letzteren nicht in den Einnahmen des Rechnungsjahres ihre Deckung finden;

  • die Genehmigung des vom Presbyterium aufgestellten Haushaltsplanes

  • die Prüfung und Genehmigung der Rechnungsabschlüsse der Gemeinde 

  • die Entgegennahme der Jahresberichte des Pfarrers, der übrigen Amtsträger und der Arbeitskreise und die Aussprache darüber;

Pro Jahr finden zumindest zwei Sitzungen statt. Eine Amtsperiode dauert sechs Jahre.

Mitglieder der Gemeindevertretung

Gemeindevertreterwahlen Juni 2018

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Pfarrgemeinde mit vollendeten 18. Lebensjahr bzw.   - sofern sie konfirmiert sind - bereits mit vollendetem 14. Lebensjahr. Die Anzahl der Gemeindevertreter richtet sich nach der Größe der Pfarrgemeinde; in Baden sind es zur Zeit 23.

Wählbar sind alle wahlberechtigten Mitglieder der Pfarrgemeinde ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Die Durchführung Gemeindevertreterwahl, die Nominierung der KandidatInnen etc. erfolgt durch das Presbyterium.

 

Wahlordnung
Wahlordnung