Gremien
Die Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung ist „das Parlament“ der Gemeinde; sie wählt aus ihrem Kreis das Presbyterium, entscheidet über Geldausgaben und viele Rahmenbedingungen, die das Leben der Pfarrgemeinde betreffen. Dies sind zum Beispiel:
-
die Festlegung des Ortes des Pfarramtes
-
die Beschlussfassung über den Erwerb, die Veräußerung oder die dingliche Belastung von unbeweglichem Vermögen sowie über den Abschluss von Bestandverträgen auf mehr als drei Jahre;
-
die Übernahme von Schuldverpflichtungen, deren Tilgung nicht innerhalb des Rechnungsjahres erfolgt, sowie von Haftungserklärungen;
-
die Beschlussfassung über Neu- , Zu- und Umbauten an kirchlichen Gebäuden oder deren Abbruch sowie über Instandsetzungsarbeiten an diesen und ihren Einrichtungen, soweit die Kosten der letzteren nicht in den Einnahmen des Rechnungsjahres ihre Deckung finden;
-
die Genehmigung des vom Presbyterium aufgestellten Haushaltsplanes
-
die Prüfung und Genehmigung der Rechnungsabschlüsse der Gemeinde
-
die Entgegennahme der Jahresberichte des Pfarrers, der übrigen Amtsträger und der Arbeitskreise und die Aussprache darüber;
Pro Jahr finden zumindest zwei Sitzungen statt. Eine Amtsperiode dauert sechs Jahre.
Gemeindevertreterwahlen Juni 2018
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Pfarrgemeinde mit vollendeten 18. Lebensjahr bzw. - sofern sie konfirmiert sind - bereits mit vollendetem 14. Lebensjahr. Die Anzahl der Gemeindevertreter richtet sich nach der Größe der Pfarrgemeinde; in Baden sind es zur Zeit 23.
Wählbar sind alle wahlberechtigten Mitglieder der Pfarrgemeinde ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Die Durchführung Gemeindevertreterwahl, die Nominierung der KandidatInnen etc. erfolgt durch das Presbyterium.