Kirchenbeitrag
Fragen zum Kirchenbeitrag
Wer hat die Verpflichtung, Kirchenbeitrag zu leisten, wer ist kirchenbeitragspflichtig?
Kirchenbeitragspflichtig ist jede(r) evangelische ChristIn mit Wohnsitz oder Hauptwohnsitz in Österreich ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit ab jenem Jahr in dem sie/er das 20. Lebensjahr vollendet.
Wer ist von der Verpflichtung Kirchenbeitrag zu leisten ausgenommen?
Nicht kirchenbeitragspflichtig sind SchülerInnen, Lehrlinge, StudentInnen sowie Präsenz- und ZivildienerInnen. Wenn in einer Ehe beide Ehepartner der evangelischen Kirche angehören, ist jene Person nicht kirchenbeitragspflichtig, die ausschließlich im Haushalt tätig ist.
Bei weiteren Fragen können sie gern Kontakt mit Frau Karin Inhof aufnehmen.
Kirchenbeitragsauskunft
kirchenbeitrag
@evangelischleben.at
Sprechzeiten:
Montag 16:15–18:30 Uhr und
Dienstag 17:00-20:00 Uhr